Kosten
Unsere Gebühren bemessen sich grundsätzlich nach den gesetztlichen Bestimmungen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Im Bereich der vorgerichtlichen Beratung vereinbaren wir mit dem Mandanten bei Auftragserteilung üblicherweise ein vor allem am Zeitaufwand orientiertes Honorar, auf Wunsch auch ein Pauschalhonorar. Ferner sind Honorarvereinbarungen für den Bereich der außergerichtlichen Korrespondenz möglich.
Einem ständigen Bedarf unserer gewerblichen Mandanten kommen wir mit individuellen Beratungsverträgen entgegen und bieten ihnen Sondervereinbarungen auch für das Forderungsinkasso.
Auf Wunsch übernehmen wir die Einholung der Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzsversicherung und rechnen im Einzelfall auch mit dieser unmittelbar ab. Unsere Vergütung ist jedoch nicht davon abhängig, ob die Rechtsschutzsversicherung eine Deckungszusage erteilt.