Familienrecht Kulmbach
Viele familienrechtliche Auseinandersetzungen könnten vermieden werden, wenn vor einer beabsichtigten Eheschließung oder im Vorfeld einer angestrebten Trennung/Scheidung einvernehmliche Regelungen zwischen den Partnern getroffen werden, sei es als Vorsorge für die nicht gewünschte Trennung, sei es zur Ermöglichung der Fortsetzung einer in die Krise geratenen Ehe oder sei es im Hinblick auf eine auf Dauer angelegte Trennung ohne konkrete Scheidungsabsicht oder in Bezug auf eine schon "beschlossene" Scheidung.
Hier rechtzeitig die Möglichkeiten derartiger Gestaltungen unter Einholung anwaltlichen Rates zu klären, kann dazu beitragen, dass kostenintensive Streitverfahren in der Trennungszeit und im konkreten Scheidungsstadium vermieden werden.
Im übrigen stärkt auch in vielen Fällen eine rechtzeitige anwaltliche Beratung über die rechtlichen Trennungsfolgen und Scheidungsfolgen die eigene Rechtsposition, wie z. B. insbesondere in Unterhaltssachen und Güterrechtssachen.
Unsere Tätigkeit im Familienrecht umfasst nicht nur die typischen Scheidungs- und Trennungsfolgen wie
- Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt,
- Zugewinnausgleich,
- Ehewohnung,
- Hausrat ,
- Sorgerecht und Umgangsrecht
sondern auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Zustimmung zu einer bestimmten (Neu-)Regelung der Verwaltung und Benutzung eines im Miteigentum der Ehegatten stehenden Gegenstandes, auf Auflösung von Miteigentümergemeinschaften, wegen der Auseinandersetzung bestehender Gesamtschulden, auf Rückgewähr von Schenkungen oder auf Ausgleich ehebedingter Zuwendungen, wegen der Aufteilung von Guthaben auf gemeinsamen Konten oder Depots sowie von Steuerguthaben oder sonstigen Forderungen der Ehegatten, wegen unerlaubter Kontoverfügungen, z. B. wegen Überschreitung einer Kontovollmacht, auf Schadenersatz zwischen Ehegatten, etwa wegen unerlaubter Handlung, bei Straftaten, sittenwidriger Schädigung oder Körperverletzung, auch dann, wenn die Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung der Ehe bestehen.
Ebenso vertreten wir Sie in
- Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung / Vaterschaftsanfechtung,
- Adoptionsverfahren
- Verfahren zwecks der Abwicklung und Auseinandersetzung bei der Beendigung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften.