Erbrecht Kulmbach
Erben und Vererben - häufig ein kompliziertes Thema, gleich auf welcher "Seite" man steht. Anwaltschaftliche Beratung ist bereits bei der Errichtung eines schlichten Testaments dringend zu empfehlen, um durch Verwendung präziser Begriffe und Formulierungen dem letzten Willen auch Rechtsgeltung zu verschaffen.
Bei der Gestaltung einer Unternehmensnachfolge sind regelmäßig auch die gesellschafts-vertraglichen Regelungen mit einzubeziehen bzw. abzugleichen, ferner Aspekte der Erbschaftssteuer und des Pflichtteilsrechts zu berücksichtigen.
Auch bei einem Ehegattentestament sollte man nicht einfach auf Formularempfehlungen zurückgreifen, sondern sich die Auswirkungen und Gestaltungsalternativen ausführlich rechtlich erläutern lassen. Gleiches gilt für vorgezogene lebzeitige Regelungen wie einen Übergabevertrag und Schenkungen.
Rechtlicher Klärungsbedarf besteht auch nach einem Erbfall:
Welche Rechte und Pflichten bestehen in einer Miterbengemeinschaft, benötigt man einen Erbschein, wie kann man seinen Pflichtteil durchsetzen, wie berechnet er sich, wie wirken sich lebzeitige Schenkungen aus usw.?
Zu all diesen Themen stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen und langjähriger Erfahrung zur Verfügung.