Eck & Dr. Reinel - Rechtsanwaltskanzlei in Kulmbach

Arbeitsrecht Kulmbach

In einem Arbeitsverhältnis kommt es bisweilen zu Auseinandersetzungen, die nur mit kompetenter juristischer Hilfe zu klären sind. Nicht immer geht es dabei gleich um ein gerichtliches Verfahren.

Neben der Vertretung in Prozessen liegt daher ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei in der Beratung, bspw. beim Abschluss, der Beendigung und der Abwicklung von Dienst- und Arbeitsverträgen.

Wir werden sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer tätig.

Kündigung ? was nun?

Wir beraten Sie als Arbeitnehmer gerne, ob die Kündigung rechtwidrig ist, die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes auf Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung finden und welche Rechte Ihnen nach der Kündigung zustehen.

Achtung:

Bitte beachten Sie, dass gegen jede Kündigung gemäß § 4 KSchG innerhalb von drei Wo­chen Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden muss.

Arbeitgeber beraten wir bereits im Vorfeld einer Kündigung über die zu beachtenden Fallstricke (ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung, Sozialauswahl, Kündigungsfristen usw.) und übernehmen auch die Vertretung im arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Arbeitsverträge

Viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich vermeiden, wenn bereits in den Arbeitsverträgen die unterschiedlichen Interessen hinreichend berücksichtigt und mögliche Konfliktsituationen geregelt worden sind. Bei der Erstellung sowie der Prüfung von Arbeitsverträgen steht Ihnen unsere Kanzlei jederzeit beratend zur Seite.

Gemäß § 2 Nachweisgesetz sind die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen, andernfalls können ggf. Schadensersatzansprüche drohen.

Des Weiteren ist zu beachten, dass Arbeitsverträge seit 01.01.2003 uneingeschränkt der AGB-Kontrolle gemäß den §§ 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unterliegen. Arbeitsverträge bzw. die einzelnen Regelungspunkte sind - ebenso wie sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen - transparent und inhaltlich ausgewogen zu gestalten, andernfalls besteht die Gefahr, dass die jeweilige Regelung unwirksam ist.

Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:

  • Arbeitszeit und Mehrarbeit
  • Lohn und Gehalt
  • Kündigungsfristen
  • Vertragsstrafen
  • Verschwiegenheitspflichten
  • Versetzungsklauseln
  • Wettbewerbsverbote

  • Alfons Eck

    • Ehe- und Familienrecht
    • Scheidungssachen
      • Sorge- und Umgangsrechtsangelegenheiten
      • Unterhaltssachen
      • Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung
    • Arzthaftungsrecht
    • Architektenrecht
    • Baurecht (privates)
    • Forderungseinzugssachen
    • Zwangsvollstreckungssachen
    • Straßen- und Verkehrsrecht
      • Unfallregulierungssachen
      • Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen
    • Versicherungsrecht
  • Dr. Peter Reinel

    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Erbrecht
      • Testamentsgestaltung
      • Nachlassverfahren
      • Pflichtteilsachen
    • Bankrecht
    • Allgemeines Vertragsrecht
    • Immobilienrecht
    • Miet- und Pachtrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Arbeitsrecht
    • Sozialrecht
    • Internetrecht

Kontakt

Rechtsanwälte Eck & Reinel

Buchbindergasse 1
95326 Kulmbach

Tel.: 09221 / 69033-0
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